Er arbeitete sich aus seiner Bank heraus. Frau und Schwiegermutter hielten ihn von beiden Seiten fest und gaben ihm hastig Forderungen mit, die einander widersprechen mußten, denn der Bürgermeister langte sichtlich verstört am Richtertisch an. Welche Gesinnung der Angeklagte in der bürgerlichen Öffentlichkeit betätigte? Dr. Scheffelweis wußte Gutes darüber zu bekunden. So hatte der Angeklagte sich in den städtischen Kollegien eingesetzt für die Wiederherstellung des altberühmten Pfaffenhauses, wo die Haare aufbewahrt wurden, die bekanntlich Dr. Martin Luther dem Teufel aus dem Schwanz gerissen hatte. Freilich, auch den Saalbau der „Freien Gemeinde“ hatte er unterstützt und dadurch unleugbar viel Anstoß erregt. Im Geschäftsleben sodann genoß der Angeklagte die allgemeine Achtung; die sozialen Reformen, die er in seiner Fabrik eingeführt hatte, wurden vielfach bewundert, — wenn freilich auch dagegen eingewendet ward, daß sie die Ansprüche der Arbeiter ins ungemessene steigerten und so den Umsturz vielleicht doch zu befördern geeignet waren. „Würde der Herr Zeuge“, fragte der Verteidiger, „den Angeklagten des ihm zur Last gelegten Delikts für fähig halten?“ — „Einerseits“, erwiderte Scheffelweis, „gewiß nicht.“ — „Aber andererseits?“ fragte der Staatsanwalt. Der Zeuge erwiderte: „Andererseits gewiß.“
Nach dieser Antwort durfte der Bürgermeister sich zurückziehen; seine zwei Damen empfingen ihn, eine so unzufrieden wie die andere; und der Vorsitzende schickte sich an, die Sitzung aufzuheben, da räusperte Jadassohn sich. Er beantragte, nochmals den Zeugen Doktor Heßling zu vernehmen, der seine Aussage zu ergänzen wünsche. Sprezius klappte mißgelaunt mit den Lidern, das Publikum,